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 Unser Sortiment fängt da an, wo im Weinrecht auch wörtlich die Qualität beginnt: Beim Qualitätswein. In Frankreich, Italien, Spanien und anderen Ländern tragen diese Weine die Bezeichnung DOC. Das bedeutet: Weine aus bestimmten Anbaugebieten. In Deutschland bekommen alle Qualitätsstufen, die über den "Qualitätswein" hinausgehen, ein so genanntes Prädikat. Ausschlaggebend für die Qualitätsstufe und das Prädikat ist in Deutschland nicht eine festgelegte Lage (Terroir), sondern der Öchslegrad, also der Reifegrad des Traubenmostes. Die Öchslegrade sind als gesetzliche Untergrenzen angelegt. Das heißt: Nach unten ist die Bezeichnung festgelegt, nach oben ist sie offen. Ein qualitätsorientiertes Weingut wird immer den Anspruch haben, besser zu sein als die Mindestanforderung. Ob ein Wein eine Spätlese oder ein Kabinett wird, entscheiden wir deshalb nicht nur auf Grundlage der Mindestanforderungen, sondern immer danach, ob er unseren Vorstellungen eines typischen Kabinetts oder einer typischen Spätlese entspricht.
Um die Qualität der Weine transparent zu machen, geben wir für unser gesamtes Sortiment die Öchslegrade an.
Die Qualitätsstufen nach dem Deutschen Weingesetz:
- Weine ohne engere Herkunftsangabe sind die unterste Qualitätskategorie. Sie waren bis 2009 unter der Bezeichnung "Tafelwein" im Handel. Künftig heißen diese Weine einfach "Wein", also beispielsweise "Deutscher Wein" bzw. "Deutscher Wein Riesling" oder "Deutscher Riesling", falls die Rebsorte genannt wird.
- Landwein ist ein Wein mit gebietstypischem Charakter. Er ist stets trocken oder halbtrocken, die Herkunftslandschaft muss auf dem Etikett angegeben werden.
- Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q. b. A.) muss zu 100 % aus dem Anbaugebiet und den dort zugelassenen Rebsorten stammen. Er muss sorten- und gebietstypisch sein. Qualitätswein muss ebenso wie Qualitätswein mit Prädikat erfolgreich eine (auch sensorische) amtliche Qualitätsweinprüfung passiert haben. Dem geprüften Wein wird eine amtliche Prüfungsnummer (AP-Nr.) erteilt, die auf dem Etikett dokumentiert sein muss.
- Für Prädikatsweine gelten die höchsten Anforderungen hinsichtlich Sortenart, Reife, Harmonie und Eleganz. Es gibt sechs verschiedene Prädikate, wiederum mit unterschiedlichen Mindestmostgewichten je nach Rebsorte und Anbaugebiet.
Die Prädikate in aufsteigender Reihenfolge:
| Kabinett | mind. 73° Öchsle | feine, leichte Weine aus reifen Trauben mit geringem Alkoholgehalt | | Spätlese | mind. 85° Öchsle | reife, elegante Weine mit feiner Frucht, die etwas später geerntet werden | | Auslese | mind. 95° Öchsle | edle Weine aus vollreifen Trauben, unreife Beeren werden aussortiert | | Eiswein | mind. 110° Öchsle | aus Trauben, bei denen das gleiche Mindestmostgewicht wie bei einer Beerenauslese erreicht wurde und die Trauben in gefrorenem Zustand unter minus 7 Grad Celsius gelesen und gefroren gekeltert werden. So wird nur das Frucht-Konzentrat ausgepresst | | Beerenauslese | mind. 110° Öchsle | volle fruchtige Weine aus überreifen, edelfaulen Beeren; der Botrytispilz (Edelfäule) trägt mit zur Qualität bei; solche Weine können nicht in jedem Weinjahrgang geerntet werden und sind über Jahrzehnte lagerfähig. | | Trockenbeerenauslese | mind. 150° Öchsle | aus rosinenartig eingeschrumpften, edelfaulen Beeren ist die Trockenbeerenauslese die Spitze der Qualitätspyramide, süß und honigartig ist sie von extremer Alterungsfähigkeit über viele Jahrzehnte |
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des deutschen Weininstituts.
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